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Unsere Arbeit

Begriffe & Abkürzungen - Glossar

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind leider besonders im unternehmerischen Umfeld oft sperrig und bürokritisiert. Mit unserem Glossar wollen wir ein wenig Klarheit in den Begriffs-Dschungel bringen. Klicken Sie einfach auf den Begriff und die zugehörige Erklärung klappt einfach auf.

CC - Corporate Citizenship
Corporate Citizenship (CC) beschreibt das gesellschaftliche Engagement von Organisationen über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus. Klassischerweise fallen darunter Spenden-, Sponsoring- und Stiftungsaktivitäten, aber auch die Förderung des Einsatzes der Mitarbeitenden in ehrenamtlichen Aktivitäten.
CSDDD - Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Soll in Unternehmen nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten fördern und Menschenrechts- sowie Umwelterwägungen in der Geschäftstätigkeit und Corporate Governance verankern. Von der CSDDD werden positive Impulse für Unternehmen, die Gesellschaft und Entwicklungsländer erwartet, da diese neben Umwelt- auch soziale Themen und Menschenrechtsfragen aufgreift. 
CSR - Corporate Social Responsability
Ist ein Teil des Nachhaltigkeitsmanagements und beschreibt die unternehmerische Sozialverantwortung. Es ist ein freiwilliger Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung der über gesetzliche Forderungen hinausgeht. Beispiele sind Weiterbildungen, Personalrecruiting, Gesundheitsmanagement. 
Das Ganze kann ich drei Verantwortungsbereiche unterteilt werden:
  1. Innerer Verantwortungsbereich
Verpflichtung gegenüber Markt und Gesetz, Gewinne eines Unternehmens dürfen nicht zulasten dritter gehen, bspw. Einhaltung höherer Maßstäbe 
  1. Mittlerer Verantwortungsbereich 
Bezieht sich auf Wertschöpfungskette und die Einbindung der Stakeholder: Selbstverpflichtung Standards einzuhalten, Supply-Chain-Management, Stakeholderdialog uvm. 
  1. Äußerer Verantwortungsbereich 
Bezeichnet das bürgerliche Engagement eines Unternehmens: Corporate Giving und -Volunteering, Sponsoring,  Spenden oder die Gründung von Stiftungen  —> Corporate Citizenship  
CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive
Ist eine Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Dabei besteht eine doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Neben der üblichen Berichtspflicht stellt CSRD eine Erweiterung da. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss dann schließlich auch extern geprüft werden. Hierfür legt die EU-Komission Prüfstandarts vor.
Für das Jahr 2024 besteht bereits eine Berichtspflicht für einige große Unternehmen. Alle diejenigen, die zwei von den folgenden drei Kennzahlen übersteigen müssen einen CSRD vorlegen 1. Bilanzsummen mind 20 Mio. €; 2. Nettoumsatzerlöse 40 Mio. €; 3. mind. 250 Beschäftige. Ebenfalls berichtspflichtig sind alle an der Börse gelisteten Unternehmen.
DNK - Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex richtet sich an Unternehmen und Organisationen. Der Transparenzstandard beschreibt in 20 Kriterien und in einer Auswahl von quantifizierbaren Leistungsindikatoren Nachhaltigkeitsleistungen in transparenter und vergleichbarer Form, der sogenannten DNK-Erklärung. Mit ihrer Hilfe kann beurteilt werden, wie Unternehmen Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankern. Chancen und Risiken werden sichtbar und können proaktiv gemanagt werden.

EFFAS - European Federation of Financial Analysts Societies
Ist ein Netzwerk von europäischen Finanzanalysten, das 2010 zusammen mit der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine Richtlinie zur Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in die Finanzberichterstattung herausgegeben hat, die KPIs for ESG (Key Performance Indicators for Environmental Social & Governance Issues). Der DNK knüpft neben den 28 Leistungsindikatoren der GRI auch an die 16 EFFAS-Indikatoren an. (www.effas.net)
EMAS - Eco-Management and Audit Scheme
Ist ein Umweltmanagementsystem. EMAS, kurz auch Öko-Audit genannt, wurde 1993 von der EU entwickelt und soll den Unternehmen helfen, ihre Umweltleistungen zu verbessern, indem sie freiwillig ein umfassendes Umweltmanagement einführen. Dieses wird regelmäßig extern geprüft (zertifiziert). (www.emas.de)
ESG - Environmental, Social und Governance
Bildet Rahmenbedingungen und Kriterien für die Berücksichtigung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialfragen innerhalb von Unternehmensführungen, öffentlichen Körperschaften, Regierungen und Behörden
ESRS -European Sustainability Reporting Standards
Europa hat sich für einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die so genannten ESRS, entschieden. Diese europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards werden für alle Unternehmen verbindlich sein, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.
EU-Taxonomie
Die Taxonomie-Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des EU Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren zu können. Die Taxonomie soll als einheitliches Klassifikationssystem genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Damit soll ein einheitliches Verständnis geschaffen sowie Greenwashing verhindert werden. Nachhaltige Finanzprodukte und Unternehmen sollen so für Anleger stärker in den Fokus rücken.
GHG - Greenhouse Gas Protocol
Wurde vom World Resources Institute (WRI) und der Unternehmensinitiative World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) ausgearbeitet. Viele Unternehmen richten sich bereits danach und auch fast alle branchenspezifischen Standards werden davon abgeleitet. Im Sinne des Greenhouse Gas Protocol sollen neben direkten Emissionen, die etwa im Produktionsprozess durch Maschinen oder aufgrund von Dienstreisen entstehen (Scope 1), möglichst auch solche aufgezeigt werden, die etwa als Folge der Stromnutzung oder bei Zulieferern anfallen (Scope 2 und 3). (www.ghgprotocol.org)
GRI - Global Reporting Initiative
Ist ein kontinuierlicher internationaler Dialog zur Unternehmensberichterstattung, an dem Unternehmen und ihre Anspruchsgruppen teilnehmen. Die GRI entwickelt Richtlinien und will damit die Qualität der Berichterstattung erhöhen, standardisieren und somit vergleichbarer machen. 2016 wurden die GRI G4-Richtlinien zu sogenannten Sustainability Reporting Standards (SRS) weiterentwickelt. Diese Transition erfolgte auf Wunsch nach mehr Modularität sowie mehr Flexibilität bezüglich der Berichtsoptionen und Formate. Eine Auswahl von GRI-Leistungsindikatoren (alternativ EFFAS-KPI) ergänzt die Berichterstattung des DNK. (www.globalreporting.org)
ISO14001
Legt zertifizierbare Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest. Diese Norm kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen und Organisationen angewandt werden. Die ISO 14001 ist Teil einer Normenfamilie, die u. a. die Bereiche Umweltauditing, -kommunikation, -kennzeichnung und ‑leistungsbewertung sowie Ökobilanzierung und weitere Umweltaspekte in der Produktentwicklung umfasst. (www.iso.org/iso-14001-environmental-management.html)
ISO 26000
Ist ein Managementleitfaden, den die International Organization for Standardization (ISO) im Jahr 2010 vorgelegt hat. Er gibt Unternehmen und Organisationen Empfehlungen für gesellschaftlich verantwortliches Verhalten. Es handelt sich hier um keine zertifizierbare Managementnorm, die Anwendung ist freiwillig. (www.iso.org/iso-26000-social-responsibility.html)
ISO 50001
Ist eine Norm der International Organization for Standardization (ISO), die Organisationen und Unternehmen beim Aufbau eines systematischen Energiemanagements unterstützen soll. Ungenutzte Energieeffizienzpotenziale sollen dadurch erschlossen, Energiekosten verringert und der Ausstoß von Treibhausgasen sowie andere Umweltauswirkungen von Energieverbräuchen reduziert werden. (www.iso.org/iso-50001-energy-management.html)
ISO 9000 Normreihe
ISO 9000 Normreihe der International Organization for Standardization (ISO) legen Grundsätze für Maßnahmen zum Qualitätsmanagement eines Unternehmens fest. Mit ihren acht Grundsätzen (Kundenorientierung, Verantwortlichkeit der Führung, Einbeziehung der beteiligten Personen, prozessorientierter Ansatz, kontinuierliche Verbesserung, sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz sowie Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen) eignet sie sich teilweise auch zum Management der Nachhaltigkeit. (www.iso.org/iso-9001-quality-management.html)
LkSG - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ist das deutsche Lieferkettengesetz. Das deutsche Bundesgesetz steuert das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen – mit in der Regel 3000 oder mehr inländischen Arbeitnehmern –, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben.
SBSC - Sustainable Balanced Scorecard
Basiert auf der Balanced Scorecard. Diese ist ein Konzept zur Messung, Dokumentation und Steuerung der Aktivitäten einer Organisation, bei dem nicht nur finanzielle Messgrößen angewendet werden, sondern auch Fragen von Vision und Strategie. Die SBSC erweitert dies um die Nachhaltigkeit.
SBTI - Science Based Targets Initiative
Ist ein Ansatz, um Emissionsreduktionsziele für Unternehmen festzulegen und folgt dem top-down Ansatz, um das 1,5 Grad Ziel einzuhalten. Dabei konzentrieren sich die Unternehmensziele auf die Emisssionsreduktion innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette. Offsets sowie vermiedene Emissionen werden nicht angerechnet. Die Ziele müssen zwingend Scope 1 und 2 beinhalten. Wenn Scope 3 insgesamt über 40% ausmacht muss auch der mit einbezogen werden. 
Scope 1
Direkte Emissionen, die im Unternehmen stattfinden bzw. erzeugt werden  (Prozesse, Geschäftsfahrzeuge, und betrieblich Anlagen). 
Scope 2
Indirekte Emissionen durch Energienutzung (eingekaufter Strom, Dampf, Wärme und Kälte) für den Verbrauch im Unternehmen. Nah- und Fernwärme zählt ebenfalls dazu.
Scope 3
Indirekte Emissionen. Darunter zählen alle vorgelagerten und nachgelagerten Tätigkeiten entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens (Anfahrt der Mitarbeitenden, Entsorgung, Transporte, Flüge, Eingekaufte Waren und Dienstleistungen).
SDG - Sustainable Development Goals
Die 17 Entwicklungsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung. Das Zielsystem der Agenda 2030 ist universell und gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen. Auf diese Weise soll die neue Agenda die Grundlage für eine veränderte globale Partnerschaft bilden. Sie wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und sind seit 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. (www.sustainabledevelopment.un.org/sdgs)
SV - Sustainable Value
Sustainable Value ist ein Instrument, um die ökonomischen Effekte eines Unternehmens (Wertsteigerung) zu berechnen, indem die ökologischen und sozialen Lasten, die damit verbunden sind, eingerechnet werden. Das Konzept wurde von einer Gruppe deutscher Wissenschaftler erarbeitet. (www.sustainablevalue.com)
Unter dem Eindruck des steigenden Risikos einer sogenannten Kohlenstoffblase aufgrund falscher Bewertung von Finanzanlagen, die Klimarisiken ignoriert, beauftragten die G20-Staaten den Finanzstabilitätsrat mit einer Untersuchung. Die Richtlinien der TCFD geben Empfehlungen für die freiwillige Offenlegung von Klimarisiken für betroffene Unternehmen aller Sektoren. Unterschieden werden zwei Arten von Risiken: physische Risiken durch den Klimawandel selbst, beispielsweise durch den Anstieg des Meeresspiegels oder extreme Wetterereignisse, sowie Haftungsrisiken für Unternehmen durch neue und striktere Regularien zum Klimaschutz. Die Richtlinien sprechen alle Unternehmen an, die von solchen Risiken direkt und indirekt betroffen sind. Die Empfehlungen werden den Kernbereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Maßzahlen und Ziele eines Unternehmens zugeordnet. Jeder dieser vier Bereiche enthält Anregungen bezüglich der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken. Die Messung sollte alle Scope-1-, Scope-2- und ggf. Scope-3-Treibhausgasemissionen beinhalten. Als Maßzahlen werden interne Kohlenstoffpreise oder Gewinne aus emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen empfohlen. Für die interne Zielsetzung bietet sich auch die Orientierung der Unternehmen an wissenschaftsbasierten Zielen (Science Based Targets) an. (www.fsb-tcfd.org)
UN Global Compact
Ist eine Initiative der Vereinten Nationen für Unternehmen, die sich verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit an zehn Prinzipien zur Nachhaltigkeit auszurichten. Dazu gehören u. a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Inhalte aus dem Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) eines Unternehmens können zum Großteil in die DNK-Erklärung übernommen werden. Vice versa stellt die DNK-Erklärung, ergänzt um eine Erklärung der Geschäftsführung zur fortdauernden Unterstützung des Global Compact, einen vollständigen Fortschrittsbericht dar.  (www.unglobalcompact.org)
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